
Kommerzielle Veranstalter:
Für Veranstalter, die mit der Veranstaltung eine gewinnerzielende Absicht haben,
sind wir gern bereit ein Angebot zu erstellen. Da wir oft unseriöse Anfragen
haben, sei auf das BGB §612 verwiesen. Das Angebot richtet sich nach den
gewünschten Leistungen.
ANFRAGE
Nicht kommerzielle Veranstalter:
Mit Vereine und Organisationen, die mit ihrer Veran-staltung keine kommerziellen
Ziele verfolgen, sind gern zu einer Zusammenarbeit bereit. Entscheidend ist hier
für die Teilnahme, dass Trivium mit der Ausrichtung der Veranstaltung
identifizieren kann. Über eine Beitrag für Fahrtkosten und auch darüberhinaus
freuen wir uns.
ANFRAGE