Bedingungen für die Teilnahme

Besondere Vereinbarungen für die Durchführung von Fechtseminaren:

1. Die Unterbringung erfolgt in Jugendherbergen oder dem vergleichbaren Einrichtungen.

2. Eine Anzahlung entfällt. Der Reisebetrag wird 30 Tage vor Beginn komplett fällig.

3. Sportsachen (besonders Hallenturnschuhe), Handschuhe und Schwerter werden vom Reisenden mitgebracht. Leihschwerter müssen vorher gebucht werden.

4. Es bestehen folgende besonderen Sicherheitsvorschriften:

1. Der Genuß von illegalen Rauschmitteln führt zum ersatzlosen und sofortigen

Kursausschluß.

                                                      2. Wer während des Trainings unter Alkohol steht wird vom Training suspendiert
  
                                      (dies gilt auch für Restalkohol).

                            3. Die Einnahme von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen ist nicht
  
                   gestattet. Ist die Einnahme notwendig muß auf die Teilnahme am Kurs verzichtet werden.

                            4. Die Verwendeten Schwerter müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein.

                            5. Den Anweisungen der Kursleiter ist folge zu leisten, grobe Verstöße können zum
  
                   Ausschluß führen.

                            6. Bei chronischen Erkrankungen sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt ob dieser Kurs für
  
                   Sie geeignet ist und ob Sie andere Teilnehmer gefährden könnten
                            (z.B. Epilepsiepatienten)

                            7.  Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr!